Ökologische Nutzung von Pferdemist mittels Pyrolyse
Pferdemist wird bei seiner Entsorgung als „Abfall“ definiert. Entsprechend unterliegt eine Verbrennung von Pferdemist den Regeln der 17. BImSchV (17. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz: Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen). Anlagen, die unter dem Regelwerk der 17. BImSchV betrieben werden, unterliegen strengen Grenzwerten und einer fortlaufenden Überwachung der Emissionen, Die
Kosten der Entsorgung werden deutlich erhöht.
Um eine wirtschaftlich unattraktive Verbrennung von Pferdemist zu vermeiden, ist es wirtschaftlich sinnvoll, Pferdemist zu pyrolysieren und Pyrolysegas und Pflanzenkohle zu erzeugen.